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   LG Düsseldorf, 02.02.2007 - 1 KLs 23/06   

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LG Düsseldorf, 02.02.2007 - 1 KLs 23/06 (https://dejure.org/2007,29909)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.02.2007 - 1 KLs 23/06 (https://dejure.org/2007,29909)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Februar 2007 - 1 KLs 23/06 (https://dejure.org/2007,29909)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 249, 250, 250, 25 StGB
    Zueignungsabsicht trotz Fehlvorstellungen über weggenommene Sache - Vollendung des Raubes (Prof. Dr. Arndt Sinn, Osnabrück; ZJS 2/2010, S. 274)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Karton-Fall

    § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; §§ 249, 22, 23 StGB
    Raub; Zueignungsabsicht; Fehlvorstellung über die entwendete Sache; Behältnis als Objekt der beabsichtigten Zueignung

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 155
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.02.2007 - 1 KLs 23/06
    Denn in diesem Falle wäre ebenfalls nur auf die Bereicherungsabsicht abzustellen und nicht darauf ob der erstrebte Bereicherungserfolg dem tatsächlich eingetretenen entspricht (vgl. BGHSt 41, 368 [371]; NJW 1997, 265 [267]).
  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74

    Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.02.2007 - 1 KLs 23/06
    Wirft der Täter die in dem Behältnis befindliche Sache im Anschluss an die Wegnahmehandlung weg, weil er erkannt hat, dass sie nicht seinen ursprünglichen Vorstellungen entspricht, so wird dies in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig als Beweisanzeichen dafür angesehen, dass der Täter auch zum Zeitpunkt der Wegnahmehandlung keine Zueignungsabsicht an der tatsächlich entwendeten Sache gehabt habe, so dass er nur wegen eines versuchten Eigentumsdelikts bestraft werden könne (vgl. BGH GA 1962, 144 [145]; NStZ 2006, 686 ; NStZ 2004, 333 ; NStZ 2000, 531 ; NStZ-RR 2000, 343 ; StV 1987, 245 ; StV 1983, 460 [Ls.]; MDR 1976, 16 ; 1975, 543; 1975, 22 [jeweils bei Dallinger]; BGHR StGB § 249 Abs. 1 , Zueignungsabsicht 4; weitere Nachweise bei Ruß in Festschrift für Pfeiffer S. 61 [63] Fnn.
  • BGH, 26.11.2003 - 3 StR 406/03

    Vollendeter Raub (Wegnahme; Objektkonkretisierung bei der Zueignungsabsicht:

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.02.2007 - 1 KLs 23/06
    Wirft der Täter die in dem Behältnis befindliche Sache im Anschluss an die Wegnahmehandlung weg, weil er erkannt hat, dass sie nicht seinen ursprünglichen Vorstellungen entspricht, so wird dies in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig als Beweisanzeichen dafür angesehen, dass der Täter auch zum Zeitpunkt der Wegnahmehandlung keine Zueignungsabsicht an der tatsächlich entwendeten Sache gehabt habe, so dass er nur wegen eines versuchten Eigentumsdelikts bestraft werden könne (vgl. BGH GA 1962, 144 [145]; NStZ 2006, 686 ; NStZ 2004, 333 ; NStZ 2000, 531 ; NStZ-RR 2000, 343 ; StV 1987, 245 ; StV 1983, 460 [Ls.]; MDR 1976, 16 ; 1975, 543; 1975, 22 [jeweils bei Dallinger]; BGHR StGB § 249 Abs. 1 , Zueignungsabsicht 4; weitere Nachweise bei Ruß in Festschrift für Pfeiffer S. 61 [63] Fnn.
  • BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00

    Verletzung des Rechts auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.02.2007 - 1 KLs 23/06
    Wirft der Täter die in dem Behältnis befindliche Sache im Anschluss an die Wegnahmehandlung weg, weil er erkannt hat, dass sie nicht seinen ursprünglichen Vorstellungen entspricht, so wird dies in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig als Beweisanzeichen dafür angesehen, dass der Täter auch zum Zeitpunkt der Wegnahmehandlung keine Zueignungsabsicht an der tatsächlich entwendeten Sache gehabt habe, so dass er nur wegen eines versuchten Eigentumsdelikts bestraft werden könne (vgl. BGH GA 1962, 144 [145]; NStZ 2006, 686 ; NStZ 2004, 333 ; NStZ 2000, 531 ; NStZ-RR 2000, 343 ; StV 1987, 245 ; StV 1983, 460 [Ls.]; MDR 1976, 16 ; 1975, 543; 1975, 22 [jeweils bei Dallinger]; BGHR StGB § 249 Abs. 1 , Zueignungsabsicht 4; weitere Nachweise bei Ruß in Festschrift für Pfeiffer S. 61 [63] Fnn.
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 180/96

    PKK-Spenden - §§ 223, 27 StGB, Gehilfenvorsatz; § 255 StGB: Dauergefahr;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.02.2007 - 1 KLs 23/06
    Denn in diesem Falle wäre ebenfalls nur auf die Bereicherungsabsicht abzustellen und nicht darauf ob der erstrebte Bereicherungserfolg dem tatsächlich eingetretenen entspricht (vgl. BGHSt 41, 368 [371]; NJW 1997, 265 [267]).
  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 65/06

    Unzulässige Verfahrensrüge (Beweisermittlungsantrag); schwerer Raub (Versuch;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.02.2007 - 1 KLs 23/06
    Wirft der Täter die in dem Behältnis befindliche Sache im Anschluss an die Wegnahmehandlung weg, weil er erkannt hat, dass sie nicht seinen ursprünglichen Vorstellungen entspricht, so wird dies in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig als Beweisanzeichen dafür angesehen, dass der Täter auch zum Zeitpunkt der Wegnahmehandlung keine Zueignungsabsicht an der tatsächlich entwendeten Sache gehabt habe, so dass er nur wegen eines versuchten Eigentumsdelikts bestraft werden könne (vgl. BGH GA 1962, 144 [145]; NStZ 2006, 686 ; NStZ 2004, 333 ; NStZ 2000, 531 ; NStZ-RR 2000, 343 ; StV 1987, 245 ; StV 1983, 460 [Ls.]; MDR 1976, 16 ; 1975, 543; 1975, 22 [jeweils bei Dallinger]; BGHR StGB § 249 Abs. 1 , Zueignungsabsicht 4; weitere Nachweise bei Ruß in Festschrift für Pfeiffer S. 61 [63] Fnn.
  • BGH, 01.02.2000 - 4 StR 564/99

    Zueignungsabsicht beim Raub; Mittäterschaft; Vollendung; Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.02.2007 - 1 KLs 23/06
    Wirft der Täter die in dem Behältnis befindliche Sache im Anschluss an die Wegnahmehandlung weg, weil er erkannt hat, dass sie nicht seinen ursprünglichen Vorstellungen entspricht, so wird dies in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig als Beweisanzeichen dafür angesehen, dass der Täter auch zum Zeitpunkt der Wegnahmehandlung keine Zueignungsabsicht an der tatsächlich entwendeten Sache gehabt habe, so dass er nur wegen eines versuchten Eigentumsdelikts bestraft werden könne (vgl. BGH GA 1962, 144 [145]; NStZ 2006, 686 ; NStZ 2004, 333 ; NStZ 2000, 531 ; NStZ-RR 2000, 343 ; StV 1987, 245 ; StV 1983, 460 [Ls.]; MDR 1976, 16 ; 1975, 543; 1975, 22 [jeweils bei Dallinger]; BGHR StGB § 249 Abs. 1 , Zueignungsabsicht 4; weitere Nachweise bei Ruß in Festschrift für Pfeiffer S. 61 [63] Fnn.
  • BGH, 02.06.2005 - 3 StR 141/05

    Bandendienstahl (Versuch; Vollendung); Zueignungsabsicht (alsbald weggeworfenes

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.02.2007 - 1 KLs 23/06
    13 und 14; siehe auch BGH NJW 1990, 2569 sowie BGH Beschlüsse vom 20.06.2005 - 3 StR 141/05 -).
  • BGH, 31.10.1986 - 3 StR 470/86

    Abhängigkeit des Vorliegens eines vollendeten schweren Raubes von der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.02.2007 - 1 KLs 23/06
    Wirft der Täter die in dem Behältnis befindliche Sache im Anschluss an die Wegnahmehandlung weg, weil er erkannt hat, dass sie nicht seinen ursprünglichen Vorstellungen entspricht, so wird dies in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig als Beweisanzeichen dafür angesehen, dass der Täter auch zum Zeitpunkt der Wegnahmehandlung keine Zueignungsabsicht an der tatsächlich entwendeten Sache gehabt habe, so dass er nur wegen eines versuchten Eigentumsdelikts bestraft werden könne (vgl. BGH GA 1962, 144 [145]; NStZ 2006, 686 ; NStZ 2004, 333 ; NStZ 2000, 531 ; NStZ-RR 2000, 343 ; StV 1987, 245 ; StV 1983, 460 [Ls.]; MDR 1976, 16 ; 1975, 543; 1975, 22 [jeweils bei Dallinger]; BGHR StGB § 249 Abs. 1 , Zueignungsabsicht 4; weitere Nachweise bei Ruß in Festschrift für Pfeiffer S. 61 [63] Fnn.
  • BGH, 08.03.1990 - 2 StR 26/90

    Dieb - Tasche mit Geld - Wertloser Koffer - Versuchter Diebstahl

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.02.2007 - 1 KLs 23/06
    13 und 14; siehe auch BGH NJW 1990, 2569 sowie BGH Beschlüsse vom 20.06.2005 - 3 StR 141/05 -).
  • BGH, 29.06.1983 - 3 StR 209/83

    Versuchter Raub bei Wegwerfen einer entwendeten Tasche, in der sich keine "Beute"

  • RG, 30.01.1920 - IV 691/19

    1. Wann sind Briefe a) der Post anvertraut i. S. von § 354 StGB., b) von dem

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